Der Feuerwehrplan ist per Definition ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Die Notwendigkeit eines Feuerwehrplanes regelt das Baurecht nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen der Bundesländer. Die Gestaltung von Feuerwehrplänen wird durch DIN 14095 konkretisiert.